Qualifikationsverfahren EFZ

Allgemeine Hinweise zum betrieblichen Qualifikationsverfahren EFZ

Auf betrieblicher Seite zählen folgende 4 Elemente zum Abschlussprüfungszeugnis:  

Während sowohl die Arbeits- und Lernsituationen wie auch die Prozesseinheiten im Verlaufe der Ausbildung erarbeitet werden, finden das schriftliche und mündliche betriebliche Qualifikationsverfahren ab Mitte Mai des Abschlussjahres statt. 

Die Lernenden lernen das Prüfungskonzept im dritten überbetrieblichen Kurs kennen. Anlässlich dieses Kurses wird auch intensiv an den Grundlagen für das mündliche Qualifikationsverfahren gearbeitet.

Am ersten Tag des vierten überbetrieblichen Kurses, im Dezember des dritten Lehrjahres, stehen dann sowohl das schriftliche wie das mündliche Qualifikationsverfahren im Zentrum und die Lernenden haben zu beiden Prüfungsteilen Trainingsgelegenheiten. 

Die Aufgebote werden spätestens vier Wochen vor dem Qualifikationsverfahren durch die Geschäftsstelle igkg.lu/ow/nw direkt an die Kandidatinnen und Kandidaten verschickt. Details zu den Standorten und zu den genauen Prüfungszeiten sind dem Aufgebot zu entnehmen. Mit diesem Aufgebot werden auch die Rechnungen im Rahmen von ca. 110-120 Franken (Änderungen vorbehalten) für die Infrastrukturkosten verschickt, die von den Lehrbetrieben zu tragen sind. 

Hinweise zum schriftlichen Qualifikationsverfahren - Vorschau 

Das schriftliche betriebliche Qualifikationsverfahren findet am Vormittag des 4. Juni 2014 statt.

Neben der Probeprüfung, welche im Rahmen des vierten überbetrieblichen Kurses jeweils bearbeitet werden kann, stellt die IGKG Schweiz weitere Übungsprüfungen (zum Teil mit den Lösungsschlüsseln) zur Verfügung.

Hinweise zum mündlichen Qualifikationsverfahren

Beim mündlichen betrieblichen Qualifikationsverfahren kommt in der Branche Dienstleistung und Administration das Modell 2 zur Anwendung. 

Die mündlichen betrieblichen Prüfungen finden in der Kalenderwochen 20, 21 und 22 statt. 

Grundlage für das mündliche betriebliche Qualifikationsverfahren bildet der Praxisbericht. Die Lernenden werden im dritten überbetrieblichen Kurs zum Praxisbericht geschult. Es muss mit der von der Prüfungskommission vorgegebenen Formularvorlage erarbeitet werden, welche durch unserer Beilagenblatt ergänzt werden kann.

Die Reinschrift, des von der Geschäftsstelle igkg.lu/ow/nw Entwurfs, ist zum ersten Tag des vierten überbetrieblichen Kurses (gilt nur für 3-jährige Ausbildung) mitzubringen. Dort erfolgt die Schlusskontrolle. 

Die definitive Version des Praxisberichts ist zusammen mit den Beilagen, alles in dreifacher Ausführung, jeweils bis spätestens 31. Januar des Prüfungsjahres bei der Geschäftsstelle igkg.lu/ow/nw einzureichen. Eine Checkliste „Praxisbericht" zur Kontrolle vor dem Versand wird jeweils am ersten Tag des vierten überbetrieblichen Kurses abgegeben.