Anforderungen
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten verfügen- über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch didaktische Fähigkeiten.
- bringen mind. 5 Jahre Erfahrung in der betrieblichen Bildung (Berufs- oder Praxisbildende) mit.
- verfügen im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für den Berufsbereich Kaufmann/Kauffrau.
- bilden sich in Kursen weiter, welche vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Branchen angeboten werden.
- stehen im Arbeitsprozess, sind mind. 25-jährig bzw. nicht älter als 65-jährig.
Wahl
Wahlbehörde für die Experten/Expertinnen des Qualifikationsverfahren im Kanton Luzern ist die Kantonale Kommission Qualifikationsverfahren. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag durch die Chefexpertin/den Chefexperten des entsprechenden Berufes.
Jetzt Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte werden
- Sie füllen das Formular auf unserer Website aus und senden es per Post an die igkg.lu/ow/nw.
- Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars erhalten Sie von uns per E-Mail den Hinweis zu den aktuellen Kursen des EHB. Die PEX besuchen den obligatorischen Basiskurs (1 Tag, Sinn und Zweck von Prüfungen, verschiedene Methoden und Kriterien zum Prüfen, gesetzliche Vorgaben) sowie den branchenspezifischen Kurs (1 Tag, Besonderheiten D&A, Instrumente, Vorbereitung der Prüfungen).
- Sie entscheiden sich für die gewählten Daten und füllen die Online-Anmeldung des EHB aus. Orientieren Sie uns bitte per E-Mail, für welche Daten Sie sich angemeldet haben.
- Ihre Kursanmeldung wird durch die kantonale Stelle Kompetenzzentrum QV überprüft.
- Die kursberechtigten Teilnehmenden erhalten vom EHB ca. 2 Wochen vor Kursbeginn die Anmeldebestätigung per E-Mail.
- Nach Kursbesuch wird Ihnen vom EHB ein Testat über den Kursbesuch abgegeben. Leiten Sie uns eine Kopie davon weiter, damit wir Sie in den Ablauf für das nächste Qualifikationsverfahren integrieren können.
Laden Sie das Bewerbungsformular hier herunter:
Die igkg.lu/ow/nw führt bei Bedarf vor einem ersten Einsatz eine kurze Veranstaltung über den Ablauf der Prüfungen im Kanton Luzern durch.
Einsatz und Aufwand am Qualifikationsverfahren (QV)
Wir gehen davon aus, dass Prüfungsexperten/innen mindestens 1 bis 2 Tage (bzw. 2 x ½ Tag) – zusammen mit einem Co-Experten
bzw. einer Co-Expertin – für die mündlichen Prüfungen zur Verfügung stehen. Dazu kommt die Vorbereitungszeit (individuell, jedoch ist
in einer ersten Phase mit mindestens einem weiteren Tag zu rechnen). Die Prüfungen finden in der Regel im Mai/Juni statt.
Wir gehen davon aus, dass Prüfungsexperten/innen mindestens 1 bis 2 Tage (bzw. 2 x ½ Tag) – zusammen mit einem Co-Experten
bzw. einer Co-Expertin – für die mündlichen Prüfungen zur Verfügung stehen. Dazu kommt die Vorbereitungszeit (individuell, jedoch ist
in einer ersten Phase mit mindestens einem weiteren Tag zu rechnen). Die Prüfungen finden in der Regel im Mai/Juni statt.