Gesetzliche Grundlagen
Die Zulassung zu diesem Qualifikationsverfahren erfolgt auf der Basis des Reglements Kauffrau/Kaufmann des Berufsbildungsgesetzes (BBG, Art. 34) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV, Art 32).
Voraussetzung
Erwachsene können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann auch ohne vertragliche Lehrzeit erlangen, wenn sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen sowie die schulischen und betrieblichen Leistungsziele (gemäss LLD) erfüllen.
Qualifikationsverfahren QV
Zuständig für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons. Die Termine für das Qualifikationsverfahren finden Sie hier. Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung ist das Ausbildungs- und Leistungsprofil (ALP)
Ausbildungs- und Leistungsprofil für Erwachsene
Weitere Informationen finden Sie in der folgende Broschüre.